NOVA
Wettbewerb
Anmeldeschluss: 31. Mai 2010

Wettbewerbsarbeiten

Entwurf und Ausführung der eingereichten Arbeiten können entweder vom teilnehmenden Handwerker oder Freischaffenden allein oder in Kooperation mit Architekten oder Designern stammen. Die Mitarbeit weiterer Personen darf nur von untergeordneter Bedeutung sein.

Die Arbeiten dürfen nicht älter als ein Jahr und bei keinem anderen Wettbewerb ausgezeichnet worden sein. Jeder Bewerber kann sich mit höchstens zwei Arbeiten je wettbewerbsbereich beteiligen. Zusammengehörende Gruppen wie z.B. Schmuckensembles, Services u.Ä. gelten als ein Werk.